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BB 2024, 2153
 

Im Blickpunkt

Abbildung 11

Seit Anfang August gilt der EU AI Act. Bisher hat sich laut PM des Digitalverbands Bitkom vom 9.9.2024 in Deutschland allerdings erst rund ein Viertel (24 %) der Unternehmen mit dem neuen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz beschäftigt. 21 % befassten sich derzeit damit, nur 3 % hätten sich bereits intensiv mit dem AI Act beschäftigt. Weitere 29 % beabsichtigten zumindest, sich mit ihm noch auseinanderzusetzen. Zugleich sagten aber 16 Prozent, dass sie sich mit dem AI Act auch künftig nicht beschäftigen werden – und rund jedes vierte Unternehmen (24 %) habe noch nie von der lange diskutierten EU-Regelung gehört. Das seien Ergebnisse einer Befragung von 602 Unternehmen aller Branchen im Auftrag von Bitkom. “Unternehmen sollten sich mit dem AI Act befassen – und zwar frühzeitig. Der AI Act gibt Regeln für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen und -Modellen vor, darunter fallen auch alle Unternehmen, die ein KI-System nicht selbst entwickeln, sondern entwickeln lassen oder eine marktübliche Standard-KI einsetzen”, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. “KI wird in immer mehr Anwendungen und in immer mehr Unternehmen Einzug halten. Der AI Act ist für alle verbindlich und das gilt auch dann, wenn einzelne Beschäftigte ohne Wissen des Unternehmens KI einsetzen.” Noch gebe es große Unsicherheit in der Wirtschaft, welche Folgen der AI Act haben wird. 62 % der Unternehmen sagten, der AI Act werde Entwicklung und Einsatz von KI rechtssicher machen. 53 % seien davon ausgegangen, dass er das Vertrauen in KI erhöhen werde. Umgekehrt befürchteten aber 45 %, dass der AI Act die Entwicklung von KI in Europa behindern werde, 41 % glaubten, dass er den Einsatz von KI in Europa behindern werde. Eine breite Mehrheit von 69 % der Unternehmen brauche nach eigenem Dafürhalten Hilfe bei der Auseinandersetzung mit dem AI Act. Wintergerst: “Wir dürfen beim AI Act nicht die Fehler der Datenschutz-Grundverordnung wiederholen. Die bestehenden und neu zu schaffenden Aufsichts- und Marktüberwachungsbehörden dürfen nicht nur kontrollieren und sanktionieren, sie müssen vor allem Hilfestellung liefern, wie Künstliche Intelligenz in Deutschland rechtskonform entwickelt und eingesetzt werden kann.”

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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