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BB 2025, 1493
 

Im Blickpunkt

Abbildung 16

Die OECD hat im Juni den Wirtschaftsbericht für Deutschland vorgelegt. Der letzte OECD-Wirtschaftsbericht erschien im Mai 2023. In dem jetzigen Bericht äußert sich die OECD kritisch zu den Vorschlägen der Schwarz-Roten-Bundesregierung zur Steuerpolitik und unterbreitet eigene Vorschläge. Zunächst analysiert die OECD das gesamtstaatliche Steueraufkommen auf Basis der Zahlen für 2023 und vergleicht es mit dem Durchschnitt der OECD-Staaten. Der Vergleich zeigt, dass der “Anteil am Gesamtsteueraufkommen” von Steuern auf Waren und Dienstleistungen in Deutschland 27 % beträgt, während er im OECD-Durchschnitt bei 31 % liegt. Bei den Einkommensteuern fällt Deutschland mit 26 % und der OECD-Durchschnitt mit 24 % auf. Einen deutlichen Unterschied gibt es bei den arbeitnehmerseitigen Sozialversicherungsbeiträgen, nämlich 17 % in Deutschland und nur 10 % im OECD-Durchschnitt. Bei den arbeitgeberseitigen Sozialversicherungsbeiträgen beträgt der Satz für Deutschland 18 %, während er im OECD-Durchschnitt bei 13 % liegt. Zum Gesamtsteueraufkommen tragen in Deutschland die Steuern auf Grundeigentum zu 2 % und im OECD-Durchschnitt zu 5 % bei. Bei Steuern auf Unternehmensgewinne ist das Verhältnis 6 % Deutschland und 12 % OECD-Durchschnitt. Was folgert die OECD daraus? Nun, es sollte die Steuerbasis verbreitert und die Steuerlast von Arbeit vermindert werden. Als Maßnahmen schlägt die OECD die Abschaffung der “großzügigen” Steuervergünstigungen bei den “Einkünften aus der Veräußerung oder Vermietung von Bestandsimmobilien” vor. Mehreinnahmen von bis zu 12 Mrd. Euro könnten generiert werden. Zudem führte die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei der Veräußerung von Immobilien außerhalb der zehnjährigen Haltefrist zu Einnahmeeinbußen von ca. 6 Mrd. Euro jährlich. Ferner verringerten sich die Steuereinnahmen durch steuerpflichtige Mieteinnahmen wegen der “übermäßig großzügigen Abschreibungsmöglichkeiten, die die Belastung von Immobilienvermögen stark reduzierten”. Lassen sich die ein oder anderen Ausführungen der OECD noch nachvollziehen, sind bei der letzteren Aussage Zweifel angebracht. Welche großzügigen Abschreibungsregelungen im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemeint sind? Der Blick ins Gesetz zeigt einen AfA-Satz von 3 % (nicht Wohnzwecke) und 2 bzw. 2,5 % (Immobilien zu Wohnzwecken).

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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