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BB 2020, 2753
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Bei einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 25.11.2020 haben die Sachverständigen die geplanten Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) überwiegend positiv beurteilt (hib-Meldung Nr. 1298 vom 25.11.2020). Die im Gesetzentwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz (s. dazu den Überblicksbeitrag von Kahlenberg/Rahlmeyer/Giese, BB 2020, 2691) vorgesehenen Anpassungen zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren, um frühzeitiger auf Wettbewerbsgefährdungen reagieren und dauerhafte Schädigungen verhindern zu können, bewertete Andreas Mundt, Präsident des BKartA, als maßvoll und ungemein hilfreich. Daniela Seeliger von der Kanzlei Linklaters beurteilte den Regierungsentwurf grundsätzlich positiv. Die Forderung nach einer Verschärfung des Entwurfs halte sie für nicht gerechtfertigt. Achim Wambach (Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung) sah in seiner mit den Mitgliedern der Monopolkommission abgestimmten Stellungnahme weiterhin Probleme bei der Durchsetzung der bestehenden Missbrauchsregeln. Er empfahl, die Mitwirkungspflichten der Unternehmen zu intensivieren. Die geplante Beschränkung des gesetzlichen Auftrags der Monopolkommission auf die Würdigung abgeschlossener kartellbehördlicher Verfahren wäre, wie er meinte, ein falsches Signal im Hinblick auf die gesetzlich verankerte Unabhängigkeit der Monopolkommission. Rupprecht Podszun (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) sprach von einem “kartellrechtlichen Schlüsselmoment”. Selten zuvor sei ein Update der Regelungen so erforderlich gewesen. Das bisherige kartellrechtliche Instrumentarium genüge für die “Zähmung der Internetgiganten”, wie er es ausdrückte, nicht. Mit der kartellbehördlichen Behandlung von B2B-Marktplätzen und IoT-Plattformen setzen sich Podszun/Bongartz in Heft 51-52/2020 des Betriebs-Berater auseinander.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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