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BB 2021, 1537
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Auf dem achten Deutschen Verbrauchertag am 21.6.2021 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Blick nach vorn gerichtet: Wie raus aus der Krise? Wie lässt sich die Pandemie als Chance nutzen, um die Gesellschaft krisenfester, nachhaltiger und fairer zu gestalten? “Gut jeder Vierte findet, die Politik habe Verbraucherinnen und Verbraucher in der Krise zu schwach unterstützt. Das zeigt: Die nächste Bundesregierung muss Verbraucherpolitik wieder ganz oben auf die politische Agenda setzen. Denn ohne starke Verbraucher gibt es auch keine starke Wirtschaft . . .”, sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller (PM vzbv vom 21.6.2021). Effektiver Verbraucherschutz sei auch die Motivation hinter der am 21.6.2021 veröffentlichten Allgemeinverfügung, mit der die BaFin Kreditinstitute verpflichtet, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren und zu erklären, ob sie dadurch zu geringe Zinsen erhalten haben, erläuterte BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch (s. PM BaFin vom 21.6.2021; dazu auch die Meldung auf S. 1538). Die bereits als Entwurf vor ihrer Veröffentlichung bekannte Allgemeinverfügung hatte nicht nur bei Instituten für Kritik (s. dazu Edelmann/Schultheiß/Hölldampf, BB 2021, 835 ff.) und unter Verbraucherschützern für Beifall gesorgt. Sollten Edelmann/Schultheiß/Hölldampf Recht behalten, dann droht nach dem Erlass der Allgemeinverfügung nun eine bundesweite Klagewelle vor den Verwaltungsgerichten zur Klärung der Reichweite der der BaFin in § 4 Abs. 1a FinDAG eingeräumten Befugnisse.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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