Im Blickpunkt
Als Folge des Wirecard-Skandals (s. hierzu Mock, BB 30/2020, “Die Erste Seite”, und Quick, BB 34/2020, “Die Erste Seite”) hat die Deutsche Börse Konsequenzen gezogen und zum Umgang mit insolventen Unternehmen neue Regeln beschlossen, die am 19.8.2020 in Kraft getreten sind. Nach den neuen Regeln werden insolvente Unternehmen mit einer Frist von zwei Handelstagen aus den DAX-Auswahlindizes genommen. Veränderungen in der Zusammensetzung der DAX-Auswahlindizes werden am 19.8.2020 nach 22.00 Uhr bekanntgegeben und nach Marktschluss am 21.8.2020 umgesetzt. Die betroffenen Indizes werden ab dem 24.8.2020 in der neuen Zusammensetzung berechnet. Laut PM der Deutschen Börse vom 19.8.2020 scheidet Wirecard AG nach der neuen Insolvenzregel (Abschnitt 5.1.1) mit Wirkung zum 24.8.2020 aus dem DAX-Index aus. Nachfolger ist Delivery Hero SE. Änderungen ergeben sich auch in MDAX, SDAX und TecDAX: Wirecard AG scheidet auch aus dem TecDAX-Index aus, Nachfolger ist LPKF Laser & Electronics AG. In MDAX rückt AIXTRON SE auf, neu im SDAX-Index ist HORNBACH-Baumarkt-AG. Unabhängig von der Regeländerung zum Umgang mit insolventen Unternehmen werde, so die Deutsche Börse in ihrer PM vom 12.8.2020, das DAX-Regelwerk derzeit einer vertieften Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse der für mögliche weitere Regeländerungen durchzuführenden Marktkonsultation sollen bis Jahresende bekanntgegeben werden.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht