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BB 2013, 2133
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die Verhandlungen bezüglich der Finanztransaktionssteuer kommen nicht merklich voran. Das liegt zum Teil an dem Einstimmigkeitsprinzip: Jeder Mitgliedstaat verfolgt sein eigenes Modell. Frankreich, Italien und Griechenland haben bereits Finanzmarktsteuern in ihren Ländern eingeführt. Die Modelle unterscheiden sich nicht unwesentlich voneinander und weichen auch von dem Kommissionsvorschlag ab. Zudem scheint sich in der Politik die Auffassung zu verstärken, dass die FTT mehr Risiken und Nebenwirkungen mit sich bringt, als politisch erwünscht ist. Die Kritik aus der Bankenbranche, die eine Schwächung des Finanzplatzes fürchtet, bleibt wohl ebenfalls nicht ohne Wirkung. Die teils zögerliche Haltung mancher Mitgliedstaaten erklärt sich vor dem Hintergrund, ggf. von der noch bestehenden Rechtslage zu profitieren. Insbesondere das von der Kommission geforderte Ansässigkeitsprinzip wird kritisch gesehen; Großbritannien hat bereits Klage vor dem EuGH dagegen erhoben. Das Deutsche Aktieninstitut sieht die Gefahr, dass betroffene Geldinstitute die Kosten auf ihre Kunden umlegen (zum Ganzen vgl. wmu./hmk., FAZ vom 27.8.2013, 19). Am 9.9.2013 verhandeln die Staaten wieder auf Beamtenebene. Die Ergebnisse – so es solche geben sollte – werden u. a. im Rahmen des 48. Berliner Steuergesprächs zur FTT am 23.9.2013 im Haus der Wirtschaft vorgestellt und diskutiert. An schnelle Fortschritte glaubt wohl niemand mehr.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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