Im Blickpunkt
Ebenso wie die für die vertikale Vereinbarungen geltende GVO 2790/1999 läuft auch die Kfz-GVO am 31.5.2010 aus. Nach der Entwurfs-GVO (Kfz) soll die neue GVO vom 1.6.2010 bis 31.5.2020 gelten. Sie regelt den Service- und Ersatzteilbereich, auch Aftersales genannt. Für den Vertrieb von Neufahrzeugen sollen die Regelungen der heutigen Kfz-GVO um drei Jahre bis zum 31.5.2013 verlängert werden. Auf der Jahrespressekonferenz des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe begrüßte Präsident Rademacher die Verlängerung der Regelungen im Neuwagenbereich. Als problematisch beurteilte er allerdings, dass es im Aftersales keine klaren Regelungen wie in der heutigen Kfz-GVO mehr geben wird. Daher plädierte er dafür, die Bestimmungen der aktuellen Kfz-GVO insbesondere hinsichtlich des Mehrmarkenvertriebs und der bestehenden Kündigungsbestimmungen auf europäischer Ebene langfristig rechtlich verbindlich zu erhalten. Köhnen zeigt im aktuellen Beitrag den mit den geplanten Änderungen für den Kfz-Vertrieb einhergehenden Paradigmenwechsel in der Wettbewerbspolitik auf. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Veranstaltungshinweis auf S. 774. Mit dem Thema “Preisbindung und Entwurf einer neuen Vertikal-GVO” beschäftigt sich der Standpunkt von Immenga auf dieser Seite.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht