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BB 2021, 1729
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Die EU-Kommission will mit zwei Gesetzesinitiativen den Verbraucherschutz in einer durch die Digitalisierung und die COVID-19-Pandemie gewandelten Welt stärken. Zum einen hat sie dazu am 30.6.2021 einen Vorschlag für die Überarbeitung der Produktsicherheitsrichtlinie vorgelegt, die seit 2001 in Kraft ist und garantieren soll, dass auf dem europäischen Binnenmarkt nur sichere Produkte verkauft werden – von Elektrogeräten über Schutzmasken bis zu Spielwaren. Mit Blick auf den steigenden Anteil des Online-Handels – im Jahr 2020 haben 71 Prozent der europäischen Verbraucher im Internet eingekauft – und des zunehmenden Kaufs von Waren im Netz aus Ländern außerhalb der EU will die Kommission künftig schneller und besser auf unsichere Produkte reagieren (EU-Nachrichten Nr. 12 vom 8.7.2021). So sollen Online-Händler stärker in die Verantwortung genommen werden und mangelhafte Ware spätestens fünf Tage nach Bekanntwerden von Sicherheitsmängeln aus dem Netz nehmen. Zudem werden neue Produkte, wie zum Beispiel drahtlose Kopfhörer, künftig auf Cybersicherheit geprüft (s. hierzu in der kommenden Ausgabe des BB “Die Erste Seite” von Reusch). Die Überarbeitung der Verbraucherkredit-Richtlinie werde sicherstellen, dass Informationen zu Krediten klar sind und den digitalen Geräten entsprechen, damit die Verbraucher verstehen, welche Verträge sie abschließen. Darüber hinaus werde die Richtlinie die Regeln verbessern, mit denen die Kreditwürdigkeit bewertet werden.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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