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BB 2022, 1685
 

Im Blickpunkt

Abbildung 7

Die Bundesregierung hat mit mehreren Maßnahmen auf die wirtschaftlichen Auswirkungen, aufgrund der gestiegenen Preise wegen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine, reagiert. Die aus ihrer Sicht zielgerichteten Maßnahmen finden sich in dem Entlastungspaket mit Blick auf die Kaufkraft privater Haushalte wieder. Zum 1.7.2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft. Der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger beträgt nun 175 € bei Haushalten mit zwei Personen, statt 135 € sowie plus 35 € für jedes weitere Haushaltsmitglied. Der Arbeitnehmerpauschbetrag stieg auf 1 200 €. Der Grundfreibetrag ist um 363 € auf 10 347 € angehoben worden. Erwachsene Beziehende von existenzsichernden Leistungen erhalten 100 € Einmalzahlung. Die pandemiebedingten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld wurden bis zum 30.6.2022 verlängert. Die Kilometerpauschale beträgt ab dem 21. Kilometer nun 38 Cent. Ferner erhalten alle Erwerbstätigen Steuerpflichtigen eine Energiepreispauschale von 300 €, 100 € für Transferleistungsempfänger und 100 € Kinderbonus. Die Energiesteuern auf Kraftstoffe sind für drei Monate gesenkt worden. Im Nahverkehr gibt es für 90 Tage das sog. 9-Euro- Ticket. Nach Auffassung der Bundesregierung tragen die Maßnahmen in der Gesamtheit entscheidend dazu bei, die Effekte bei Preissteigerungen zu dämpfen. Ob dies die letzten Maßnahmen waren?

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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