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BM - Berater-Magazin
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BB 2018, 563
 

Im Blickpunkt

Abbildung 19

Der Beitrag von Galle (BB 2018, 564, in dieser Ausgabe) beleuchtet eine intrikate Schnittstelle von Arbeitsrecht und Kartellrecht: Wenn ein Unternehmen in den Verdacht eines kartellrechtlichen Verstoßes gerät, kann es mit der Kartellbehörde ggf. einen “Deal” aushandeln, falls es mit der Behörde bei der Aufklärung des Sachverhalts zusammenarbeitet. Die dafür notwendige Informationsverschaffung erfolgt durch sog. “internal investigations”. Davon werden in der Regel Rechte von Arbeitnehmern im Unternehmen berührt, die z. B. im Hinblick auf mögliche kartellrechtswidrige Handlungen befragt werden oder deren E-Mail-Konten überprüft werden. Datenschutzrechtlich relevante Untersuchungen berühren darüber hinaus die Rechte des Betriebsrats und sind besonders dann heikel, wenn die Kartellbehörde außerhalb der EU ist (z. B. in den USA). Da hier wirtschaftliche Interessen des Unternehmens auf dem Spiel stehen, die gleichzeitig rechtlich abgesichert sind, kann sich der Arbeitnehmer auch nicht einfach den sog. Mitarbeiterinterviews verweigern. Richtig unangenehm wird die Situation, wenn der Arbeitnehmer sich darauf beruft, dass er die nunmehr inkriminierten Handlungen nur nach Vorgabe der – inzwischen womöglich ausgetauschten – Führungsebene vorgenommen hat. Wer ist dann Täter oder Opfer? Der eingangs erwähnte Beitrag beleuchtet dieses Dickicht unterschiedlicher Interessen und formuliert Lösungsmöglichkeiten für die Praxis.

Dr. Roland Abele, Ressortleiter Arbeitsrecht

 
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