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BB 2021, 115
 

Im Blickpunkt

Abbildung 16

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil glänzt erneut mit einem Gesetzesvorstoß: Mit dem Betriebsrätestärkungsgesetz will er ein Versprechen der Regierung wahrmachen, das schon im Koalitionsvertrag gemacht wurde (Handelsblatt online vom 22.12.2020). Zum einen sollen die Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz erweitert werden. Außerdem möchte der Bundesarbeitsminister die Bildung von Betriebsräten in Kleinbetrieben fördern. Dazu soll das vereinfachte Wahlverfahren erweitert werden, um bürokratische Hürden abzubauen. Weiterhin wird Verbesserungsbedarf beim Kündigungsschutz von angehenden Betriebsräten gesehen, denn dieser greift erst mit der ordentlichen Einladung zur Wahlversammlung und auch nur für die ersten drei namentlich aufgeführten Mitarbeiter. Hier soll nachjustiert werden, indem der Kündigungsschutz erstens auf die ersten sechs Beschäftigten erweitert wird und zweitens bei Abgabe einer amtlich beglaubigten Erklärung schon während der Vorbereitung der Wahl gelten soll. Auch die Digitalisierung war im Blick des Ministers. Sitzungen sollen dauerhaft auch als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden können. Der Referentenentwurf ist zu begrüßen, denn das Mitbestimmungsrecht bedarf dringender Nachbesserung. Gesetze, die in einem digitalen Zeitalter keinerlei dauerhafte Möglichkeiten für Arbeitnehmervertretungen vorsehen, Versammlungen mithilfe digitaler Programme durchzuführen, sind so nicht tragbar.

Rebecca Marlow, Redakteurin Arbeitsrecht

 
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