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Im Blickpunkt

Abbildung 9

Eine interessante Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Victor Perli, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke (Drs. 20/11084) hat die Bundesregierung erreicht. Sie beschäftigt sich mit der Frage der Sicherstellung eines gleichmäßigen und einheitlichen Steuervollzugs im Hinblick auf die Tätigkeit des BZSt. Dieses ist u. a. dafür zuständig, die Finanzbehörden der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung zu unterstützen. Zum Instrumentenkasten gehören die Außenprüfung in Form von Betriebsprüfungen, Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, durch die die gesetzeskonforme Steuerfestsetzung gestärkt wird. In diesem Zusammenhang wird gefragt, wie sich der Personalstand der Finanzbehörden in Deutschland von 2021 bis 2023 entwickelt hat. Auch die Abfrage nach den unbesetzten Planstellen ist Gegenstand der Frage. Nach Bundesländern und Bundesebene aufgeteilt, erkundigen sich die Fragesteller nach der Zahl der bundesweit vorhandenen Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer. Ebenso wird die Personalentwicklung bei der Steuerfahndung der Bundesländer abgefragt. Die Zahl der Betriebsprüfungen, aufgeteilt nach Betriebsgrößenklassen inklusive bedeutender Einkünfte, Bauherrengesellschaften (BHG) bzw. Verlustzuweisungsgesellschaften (VZG) und Sonstige sowie Prüfquoten, ist ebenfalls Inhalt der Frage. Schlussendlich fehlen auch die Fragen nach dem Mehrergebnis der Betriebsprüfungen nach Jahren und Steuerarten sowie Betriebsgrößenklassen inklusive bedeutender Einkünfte, BHG bzw. VZG und Sonstige aufgeschlüsselt, im Vergleich zu den jeweiligen Steuereinnahmen, nicht. Die Kleine Anfrage schließt damit, dass auch die Mehrergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfungen bzw. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen in Erfahrung gebracht werden sollen. Insgesamt scheint die Anfrage der Logik zu folgen, mehr eingesetzte Prüfer führen zu mehr Prüfungen und diese zu vielfachen Mehrergebnissen. Ob diese Logik trägt?

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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