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BB 2020, 2517
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Ende Oktober wird die BFH-Vizepräsidentin Christine Meßbacher-Hönsch in den Ruhestand treten und damit Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff nachfolgen. Aufgrund der bisherigen Nichtbesetzung der zwei Positionen wird der Vorsitzende Richter des IV. Senats, Michael Wendt, mit 24 Jahren Amtszeit beim BFH dienstältester Richter, die Geschäfte kommissarisch führen. Wie konnte es soweit kommen? Die Politik bereitete, offensichtlich sehr geräuschlos, eine Paketlösung vor: Sie wählte Dr. Hans-Josef Thesling (CDU), zur Zeit Leiter der Zentralabteilung im CDU geführten Ministerium der Justiz in Nordrhein-Westfalen, als Präsidenten des BFH und Frau Anke Morsch (SPD), Ex-Staatssekretärin im damals von der SPD geführten Ministerium für Justiz, Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes, als Vizepräsidentin des BFH. Der Richterwahlausschuss wählte beide zwischenzeitlich zu einfachen Bundesrichtern. Es gibt aber offenbar eine Absprache in der Berliner GroKo, dass sie – per Kabinettsbeschluss – an die Spitze des höchsten deutschen Finanzgerichts aufrücken. Pikant, denn beiden fehlt jegliche Erfahrung als Rechtsmittelrichter. Diese bislang für solche Positionen geltende Voraussetzung hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) während des laufenden Besetzungsverfahrens kurzerhand abschaffen lassen. Die Geräuschlosigkeit der Aktion wurde allerdings, mit guten Gründen, durchkreuzt. Nicht nur die Richter und Richterinnen am BFH kritisierten die Wahl. Auch der Deutsche Richterverein äußert zu Recht Bedenken gegen diese politische Besetzung. Die Kandidaten haben zweifelsohne eine starke politische Karriere vorzuweisen, nicht aber eine Richterkarriere. Für diese Positionen sollte aber die fachliche Eignung im Vordergrund stehen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das hohe Ansehen des BFH beschädigt wird. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass diese Vorgehensweise als Vorlage zur Besetzung der anderen Gerichtshöfe des Bundes angesehen wird. Wehret den Anfängen!
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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