Im Blickpunkt
Die Regelung des § 4 Abs. 4a EStG, die den betrieblich veranlassten Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen einschränkt, verletzt u. a. den Gleichheitssatz und das Rechtsstaatsprinzip. Zu diesem Ergebnis kommt Professor Dr. Günter Söffing in seinem Beitrag. Welche Folgerungen sich aus dem Urteil vom 11.10.2007 – V R 22/04 zum umsatzsteuerlichen Leistungsort bei Vermögensverwaltungsleistungen für die Steuerpflicht dieser Leistungen ergeben, erläutert Dr. Stefan Behrens in seinem Kommentar.
Markus van Ghemen, Verantwortlicher Redakteur Steuerrecht