Im Blickpunkt
Das seit Jahren heftig umstrittene VW-Gesetz kann nach dem Urteil des EuGH vom 22.10.2013 (vgl. dazu die Meldung auf S. 2626) in seiner geltenden Fassung unverändert bestehen bleiben; das Land Niedersachsen behält damit sein Vetorecht gegen feindliche Übernahmen und drohende finanzielle Sanktionen sind abgewendet. Denn der EuGH hat die Klage der EU-Kommission abgewiesen, in der die Behauptung aufgestellt wurde, Deutschland habe mit dem am 8.12.2008 geänderten VW-Gesetz nicht alle Verpflichtungen aus einem Vertragsverletzungsurteil des Jahres 2007 erfüllt. Die Bundesregierung hatte stets die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten, die im Mai auch von Generalanwalt am EuGH Nils Wahl bestätigt wurde. Die Zuversicht in die besseren Argumente, wie Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger den “Etappensieg” im Mai kommentierte, haben am Ende auch die Richter des Europäischen Gerichtshofs überzeugt. “Auch wenn das Urteil nicht im Einklang mit der Auslegung steht, die die EU-Kommission dem Gerichtshof vorgelegt hat, nimmt die Kommission das Urteil zur Kenntnis und respektiert es voll. Die Klärung liegt nach einem langen Rechtsstreit im Interesse aller. Das heutige Urteil bringt die Sache zu einem Ende.”, so die EU-Kommission in ihrer PM vom 22.10.2013.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht