Im Blickpunkt
Auch alle neueren Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung gehen von einer Vertiefung der weltweiten Krise mit gravierenden Auftrags- und Absatzeinbrüchen aus. BMAS, DGB und BDA vereinbarten vor diesem Hintergrund das “Kurzarbeitergeld plus”: Wenn in einem Unternehmen bereits sechs Monate Kurzarbeit geleistet worden sind, soll der Betrieb danach vollständig von den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Die Rahmenbedingungen sollen so gestaltet werden, dass eine Unterbrechung der Kurzarbeit in einzelnen Betriebsteilen keine neuerliche Beantragung notwendig macht (vgl. zur Kurzarbeit die Aufsätze von Cohnen/Röger in BB 2009, 46, und Bauer/Günther in BB 2009, 662).
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht