R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
BM - Berater-Magazin
Header Pfeil
 
 
BB 2025, 341
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Nur 16 % der ausgetauschten Meldungen zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen von fünf untersuchten Mitgliedstaaten sind für weitere Verfahren verwendet worden. So steht es im Sonderbericht 27/2024 des Europäischen Rechnungshofes. Zwischen den Jahren 2020 und 2023 kamen 49,3 % aller Meldungen aus Deutschland, 14,1 % aus den Niederlanden, 7,9 % aus Zypern, 5,9 % aus Polen, 3,2 % aus Irland, 2 % aus Belgien und der Rest aus den übrigen Mitgliedstaaten der EU. Die deutschen Meldungen finden im europäischen Ausland kein großes Interesse, da sie überwiegend nicht ausgewertet werden. Neben dieser Informationsquelle gibt es noch zahlreiche andere Rechtsquellen für Auskunftsverfahren, insbesondere völkerrechtliche Verträge, darunter selbstverständlich die DBAs und EU-Richtlinien. Die Verwaltung erfolgt in Deutschland vom Bundesamt für Finanzen. Dieses meldet an die örtlichen Finanzämter weiter. Ziel ist die Durchsetzung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung im Hinblick auf den tatsächlichen Besteuerungserfolg bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Ferner soll ein effektiver Steuervollzug erreicht werden. Bereits im Jahr 2019 rügte die EU-Kommission in einem Bewertungsbericht die mangelnde Nutzung der Steuerinformationen. Diesen Sachverhalt hat die CDU/CSU-Fraktion zum Anlass genommen, eine Kleine Anfrage mit dem Titel “Datenübermittlungsverfahren im europäischen und internationalen Steuerrecht” zu stellen (Drs. 20/14689). Sie möchte zunächst wissen, auf welcher Grundlage mit welchen Staaten Steuerdaten ausgetauscht werden. Gefragt wird nach der Anzahl der übermittelten Datensätze in der 20. Legislatur aufgrund der Common Reporting Standards und auch nach der Anzahl der Datensätze aufgrund von EARL (Austausch von Einkommensinformationen zu einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Person). Auch EUZI (Austausch von Kontrollmitteilungen zu Zinserträgen) ist Gegenstand eines Fragekomplexes. Selbstverständlich fehlen auch nicht die Fragen zu FATCA (Austausch von Kontoinformationen zwischen den USA und Deutschland), DAC6 (Austausch angezeigter grenzüberschreitender Steuergestaltungen) und DAC 7 (Austausch steuerlich erheblicher Informationen von Plattformnutzern). Mit Spannung dürfen die Antworten erwartet werden, auch im Hinblick darauf, ob die Bundesregierung willens ist, die Fragen zu beantworten.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
stats