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BB 2017, 243
 

Im Blickpunkt

Abbildung 19

Die EU-Kommission verteidigt derzeit die Mitbestimmungsrechte von deutschen Arbeitnehmern vor dem EuGH (EU-Aktuell vom 24.1.2017). Am Europäischen Gerichtshof hat am 24.1.2017 eine Anhörung zur Mitbestimmung von Arbeiternehmern in Aufsichtsräten stattgefunden, die einem Vorabentscheidungsersuchen eines deutschen Gerichtes folgt (Fall C-566/15, Erzberger vs. Tui). Die Kommission hat vor dem Gerichtshof bekräftigt: “Arbeitnehmermitbestimmung ist ein wichtiges politisches Ziel. Jede daraus möglicherweise resultierende Beschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern kann durch die Notwendigkeit gerechtfertigt werden, das System der Mitbestimmung und dessen soziale Ziele zu schützen. Folglich ist die Kommission der Auffassung, dass die bestehenden deutschen Vorschriften als mit dem EU-Recht vereinbar angesehen werden können.” Bei dieser Rechtssache geht es um einen besonderen Aspekt der deutschen Vorschriften über die Arbeitnehmerbeteiligung in den Aufsichtsgremien von Unternehmen (Mitbestimmung). Während des nationalen gerichtlichen Verfahrens hatte der Aktionär eines Unternehmens argumentiert, dass die deutschen Regeln nicht mit EU-Recht in Einklang stünden, da diese die Anwendung der Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter nur auf Unternehmen und ihre Mitarbeiter in Deutschland beschränkten.

Armin Fladung, Ressortleiter Arbeitsrecht

 
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