Im Blickpunkt
Laut BAG-Urteil vom 21.4.2009 – 3 AZR 695/08 – besteht die Möglichkeit einer ergänzenden Auslegung auch bei einer konkret ausgestalteten Versorgungszusage mit “gespaltener Rentenformel”, d. h. es fallen höhere Prozentsätze für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) an. Derartige Versorgungsordnungen sind durch die außerplanmäßige Erhöhung der BBG nach § 275c SGB VI lückenhaft geworden und dahin zu ergänzen, dass sich die Betriebsrente ohne Berücksichtigung der außerordentlichen Anhebung der BBG berechnet. Die Rechtsprechungsübersicht von Cisch/Bleeck im aktuellen Heft befasst sich zudem mit weiteren Entscheidungen des BAG zur bAV.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht