Im Blickpunkt
Der Handel mit rechtswidrig erlangten digitalen Identitäten nimmt stetig zu. Nach einer Meldung des Bundestags (hib-Meldung) vom 19.8.2013 will der Bundesrat dieser Entwicklung nun durch die Einführung eines neuen Straftatbestands der Datenhehlerei entgegenwirken. Ein Gesetzentwurf (17/14362) zielt auf die effiziente Bekämpfung der organisierten Cyberkriminalität. Er verweist auf das vom Verfassungsgericht formulierte “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”, das in besonderem Maße geschützt werden müsse; bislang werde aber die Weitergabe illegal erlangter Daten nur in Teilbereichen von bestehenden Strafnormen erfasst. Der neue Straftatbestand der Datenhehlerei – so die hib-Meldung vom 19.8.2013 – soll bei Daten greifen, an deren “Nichtweiterverwendung ein schutzwürdiges Interesse besteht und die nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können”. Der Gesetzentwurf zielt auch auf eine Erhöhung des Strafrahmens für das Ausspähen und Abfangen von Daten, sofern dahinter eine Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht steht. Nach den Ausführungen der hib-Meldung begrüßt die Regierung im Prinzip die Initiative der Länderkammer, sieht jedoch bei Details noch Prüfungsbedarf. In einer Stellungnahme wird etwa auf das Problem des Umgangs der Finanzbehörden mit “Steuer-CD” aufmerksam gemacht. Nach dem Willen des Bundesrats sollen Aktivitäten von Amtsträgern dann nicht unter den Straftatbestand der Hehlerei fallen, “wenn diese in Erfüllung gesetzlicher Pflichten handeln bzw. die Daten ausschließlich in einem Besteuerungs-, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren verwertet werden”.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht