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BB 2021, 426
 

Im Blickpunkt

Abbildung 14

Die Bundesregierung geht gemäß der hib-Meldung 148/2021 vom 2.2.2021 davon aus, dass die Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex für gute Unternehmensführung eine Erfolgsgeschichte ist. Das schreibe sie in der Antwort (19/26185) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25468), die u. a. wissen wollte, ob der Wirecard-Skandal eklatante Schwächen bei der Wahrnehmung der Aufsicht des Aufsichtsrats über den Vorstand offenbart hat. Die Bundesregierung habe ihren Angaben zufolge insbesondere den Fall Wirecard zum Anlass genommen, das Aufsichtsrecht und das Corporate-Governance-Gefüge auf Schwachstellen hin gründlich zu überprüfen und namentlich mit dem Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) Maßnahmen zu dessen Verbesserung ergriffen. U. a. werde vorgeschlagen, dass die internen Kontrollen in den Unternehmen ausgeweitet werden. Der Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, werde mit den im Regierungsentwurf des FISG enthaltenen Regelungen in seinen Kompetenzen gestärkt und verpflichtet, einen Prüfungsausschuss einzurichten. Außerdem solle der Sachverstand des Aufsichtsrats deutlich verbessert werden. Börsennotierte Aktiengesellschaften sollten außerdem verpflichtet werden, ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem sowie ein entsprechendes Risikomanagementsystem einzurichten. Weiter sehe der Entwurf vor, das zweistufige, auf freiwillige Mitwirkung der geprüften Unternehmen ausgerichtete Bilanzkontrollverfahren grundlegend zu reformieren zugunsten eines stärker staatlich-hoheitlich geprägten Bilanzkontrollverfahrens. Insbesondere solle die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar mit hoheitlichen Befugnissen gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten können. – Zur Reform der BaFin s. auch die untenstehende BMF-Meldung; mit den geplanten Maßnahmen zur Stärkung des Prüfungsausschusses durch den FISG-RegE setzt sich Koch kritisch auf der Ersten Seite dieser BB-Ausgabe auseinander. Auch der Aufsatz in diesem Ressort beschäftigt sich mit einem Corporate-Governance-Thema: Hoffjan/Winter/Bartosch geben Tipps zur Etablierung eines funktionierenden Richtlinienmanagements in mittelständischen Unternehmen.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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