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BB 2013, 2547
 

Im Blickpunkt

Abbildung 18

Nicht nur die rund 500 FDP-Mitarbeiter der Fraktion suchen nach der Niederlage in der Bundestagswahl neue Arbeit (vgl. PM Spiegel-Online vom 8.10.2013), sondern auch der Kreisgeschäftsführer des CDU-Kreisverbandes Steglitz-Zehlendorf muss sich neu orientieren. Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit seinem Urteil vom 1.10.2013 (7 Sa 916/13) die Kündigungsschutzklage des Kreisgeschäftsführers abgewiesen. Der Kreisgeschäftsführer hatte bei der Wahl zur Aufstellung eines Direktkandidaten für die kommende Bundestagswahl nicht den ihm vorgesetzten Kreisvorstandsvorsitzenden, sondern den bisherigen Bundestagsabgeordneten unterstützt und eine E-Mail an weitere Unterstützer des gegenwärtigen Bundestagsabgeordneten gesandt, in der er darum bat, den dienstlichen E-Mail-Account nicht mehr für Mitteilungen zu nutzen, die vertraulich und nicht für “Augen und Ohren” des Kreisvorstandsvorsitzenden bestimmt waren. Das LAG ist wie bereits zuvor das Arbeitsgericht der Auffassung, dass er damit seine Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gegenüber dem Kreisverband und dessen Vorsitzenden in schwerwiegendem Maße verletzt habe. Dies rechtfertige die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

 
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