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Im Blickpunkt

Abbildung 8

Seit 75 Jahren ist der BFH, Oberster Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle, die höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit. Seine Gründung reicht auf den 1.10.1950 zurück. Seit dieser Zeit ist er eine Institution in der Bundesrepublik und Zeichen für die Unabhängigkeit der Finanzgerichtsbarkeit. Er sorgt dafür, dass das Steuerrecht in Deutschland einheitlich ausgelegt und angewendet wird. Die Bürgerinnen und Bürger können Steueransprüche des Staates im Rahmen des Rechtsschutzes überprüfen lassen, ob diese den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Dabei steht effektiver Rechtsschutz im Vordergrund, der steuerrechtliche Streitfragen zwischen den Finanzbehörden und den Steuerpflichtigen schnell und kompetent klärt. Für beides steht der BFH, und das seit 75 Jahren. Die Richterinnen und Richter am BFH gewähren Rechtsschutz in Steuer- und Zollangelegenheiten. Sie prüfen und entscheiden, ob das Bundesrecht durch die Finanzgerichte als Eingangsinstanz korrekt angewendet wurde. Damit tragen sie erheblich zum Rechtsfrieden in Deutschland bei. Damit dieses erreicht werden kann, ist die Unabhängigkeit von Gesetzgeber und Finanzverwaltung ein wesentlicher Baustein. Der Blick in die Zukunft weist den Weg in Richtung Legal Tech. Zweifelsohne wird dies die Arbeit der Justiz verändern und damit den größten Einfluss auf die richterlichen Tätigkeiten erzeugen. Die immer weiter fortschreitende Digitalisierung der Steuerfestsetzung wird vom BFH Antworten verlangen, inwieweit die Grundsätze der Besteuerung unter Verwendung dieser Techniken gewahrt bleiben. Denn bei allem Fortschritt durch Digitalisierung bleibt Steuerrecht nun einmal Recht. Die Komplexität des Steuerrechts durch europäische und internationale Regelungen macht auch vor dem BFH nicht halt. Vor allem europarechtliche Regelungen greifen immer mehr in Entscheidungen über steuerrechtliche Sachverhalte ein. Die Fälle vor dem BFH werden durch diese Komplexität anspruchsvoller und die Anzahl der Steuerrechtsfälle, die europarechtliche Fragestellungen betreffen, nehmen zu.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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