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Im Blickpunkt

Abbildung 19

Laut einer aktuellen Pressemitteilung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nutzen bereits 66 % der Deutschen Künstliche Intelligenz (KI) privat, beruflich oder im Studium – gleichzeitig seien aber nur 32 % bereit, KI-generierten Informationen zu vertrauen. Mangelndes Wissen und fehlende Regeln verstärken die Skepsis, so die Mitteilung. Deutschland liege damit deutlich unter dem internationalen Mittelwert. Das zeige der deutsche Länderbericht einer globalen Studie, die von der australischen “University of Melbourne” in Kooperation mit KPMG International durchgeführt wurde. Befragt wurden weltweit über 48 000 Personen in 47 Ländern, darunter mehr als 1 000 in Deutschland. Auch in der Arbeitswelt sei KI bereits weit verbreitet: 62 % der Befragten gaben an, dass ihr Unternehmen KI nutzt. 55 % setzen danach entsprechende Tools selbst ein – allerdings häufig mit unsicherer Rechtslage oder ohne unternehmensinterne Regeln. Weniger als die Hälfte der Unternehmen (46 %) hat nach der Studie bislang Richtlinien zum Einsatz generativer KI erstellt. Gleichzeitig gibt fast die Hälfte der Befragten an, Inhalte aus KI-Systemen als eigene Arbeit auszugeben oder wissentlich gegen interne Vorgaben zu verstoßen. Die entstehenden Risiken reichen dabei von Datenlecks bis zu fehlerhaften Entscheidungen. Diese Entwicklung stelle Unternehmen vor neue Herausforderungen. Eine gesteuerte Integration von KI fehle aber vielerorts, nur 46 % verfügten über eine KI-Strategie. Ein Großteil der Befragten erwartet mehr politische und unternehmerische Antworten beim Einsatz von KI: Drei Viertel der Befragten fordern klare internationale Standards, 71 % wünschen sich eine gemeinsame Regulierung durch staatliche Stellen und Industrie. Nur rund ein Drittel hält gemäß der Untersuchung die bisherigen Regeln für ausreichend, um KI sicher und verantwortungsvoll einzusetzen. Fast niemand (91 %) kenne konkrete gesetzliche Vorgaben in Deutschland – ein deutlicher Hinweis auf fehlende öffentliche Information.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

 
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