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BB 2021, 2369
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Zum 1.10.2021 sind einige wichtige, den Verbraucherschutz verbessernde Gesetze in Kraft getreten. So ist das Hauptziel der seit 1.10.2021 geltenden Änderungen im Inkassorecht, die Inkassogebühren von Inkassodienstleistern für außergerichtliche Dienstleistungen zu senken. Zudem sollen Verbraucher besser vor unseriösen Geschäftspraktiken von Inkassodienstleistern geschützt werden, indem diese nunmehr Verbraucher und Verbraucherinnen vor dem Abschluss von Zahlungsvereinbarungen auf die dadurch entstehenden Kosten hinweisen und vor Abgabe eines Schuldanerkenntnisses über die Rechtsfolgen aufklären müssen (s. PM BMJV vom 1.10.2021). Das ebenfalls am 1.10.2021 in Kraft getretene Legal-Tech-Gesetz will einen weitgehenden Gleichlauf zwischen den Plattformunternehmen, die in der Regel auf Basis einer Inkassolizenz tätig werden, und den Anwälten schaffen. Dazu macht es in engen Grenzen Erfolgshonorare möglich und erlaubt es Anwälten, die Kosten außergerichtlicher Inkassomaßnahmen sowie von gerichtlichen Mahnverfahren zu übernehmen. Die Legal-Tech-Unternehmen hingegen sollen künftig stärker reguliert, ihre Pflichten teilweise denen der Anwaltschaft angepasst werden (s. Stellungnahme BRAK; die fortgeltende Bedeutung der BGH-Entscheidung in Sachen “Sammelklage-Inkasso” [BB 2021, 2188 ff.] auch nach Inkrafttreten des Legal-Tech-Gesetzes hebt Thole in seinem Besprechungsaufsatz zu der Entscheidung in diesem Heft hervor). Ferner erleichtert das Gesetz für faire Verbraucherverträge seit 1.10.2021 den Schutz vor telefonisch aufgedrängten Verträgen.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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