Im Blickpunkt
“Explizites Ziel des Gesetzgebers ist es, die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral auszugestalten”, so die Aussage der Bundesregierung vom 28.2.2023 (Drs. 20/5860). Damit verbunden war allerdings nie die Zusicherung, dass es nicht zur Steigerung bzw. Senkung im Einzelfall führen würde. Einige Bundesländer wie NRW haben mit sog. aufkommensneutralen Hebesätzen versucht, gegenzusteuern. Eine neue Umfrage von WISO, einem Softwareanbieter, zeichnet allerdings ein anderes Bild. Nach dieser Umfrage steigt die Grundsteuer für ca. 2/3 der Grundeigentümer. Damit verteuert sich Wohnen in der Bundesrepublik ein weiteres Mal. Anders als die Politik versprochen hat, führt die neue Grundsteuer doch zu Mehreinnahmen für den Staat. Berichte über Mehrbelastungen gab es nach Versand der ersten Grundsteuerbescheide. Allerdings war bis zur Umfrage von WISO fraglich, wie repräsentativ die Grundsteuerbescheide waren. Nach eigenen Angaben hat WISO ca. 46 801 Fälle, verteilt auf das gesamte Bundesgebiet, analysiert. Das Ergebnis ist, dass ca. 66,5 % der Befragten mit einer höheren Grundsteuer belastet sind. In ca. 6,8 % der Fälle bleibt die Grundsteuerbelastung gleich, während sie in ca. 26,7 % der Fälle sinkt. 84,5 % beträgt die durchschnittliche Steigerung der Grundsteuer. Die Wirkung in den einzelnen Bundesländern ist dagegen sehr unterschiedlich. Vom Anstieg am stärksten betroffen ist Berlin mit 118,6 % Steigerung, auf Platz 2 Baden-Württemberg mit 107,4 % und auf Platz 3 Brandenburg mit 104,1 %. Den geringsten Anstieg verzeichnen Schleswig-Holstein mit 54,7 %, das Saarland mit 56,5 % und Bayern mit 68,9 %. Die Unterschiede sind auch durch die verschiedenen Grundsteuermodelle bedingt. Daher sind die Daten nur eingeschränkt vergleichbar. Mit Spannung darf auf die ersten Aufkommensstatistiken gewartet werden.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht