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BB 2013, 1726
LAG Hessen 
Hessisches LAG: Schadenersatz und Haftungsbegrenzung bei arbeitnehmerähnlicher Person (Urteil vom 02.04.2013, 13 Sa 857/12)

Arbeitnehmerähnliche Personen haften jedenfalls dann nur beschränkt wie Arbeitnehmer nach den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Kriterien, wenn sie wie ein Arbeitnehmer über die wirtschaftliche Abhängigkeit hinaus in den Betrieb des “Arbeitgebers” eingegliedert sind.

LAG Hessen, BB 2013, 1726-1728 (Urteil vom 02.04.2013, 13 Sa 857/12)

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