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BB 2008, 1950
FG Berlin-Brandenburg 
Handelsrechtlich zwingender Ansatz des beizulegenden Werts bei Einbringung eines Betriebs (Urteil vom 13.02.2008, 12 K 1121/05 B)

Aus § 264 Abs. 2 S. 1 HGB ergibt sich bei Einbringungen für die aufnehmende Gesellschaft die Verpflichtung, die eingebrachten Vermögensgegenstände mit dem höheren beizulegenden Wert anzusetzen. Wegen § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG 1995 gilt daher der Maßgeblichkeitsgrundsatz nicht.

FG Berlin-Brandenburg, BB 2008, 1950-1952 (Urteil vom 13.02.2008, 12 K 1121/05 B)

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