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BB 2006, 1484
BFH 
Häusliches Arbeitszimmer: Vorab entstandene Werbungskosten für das Einrichten eines Telearbeitsplatzes, der Betätigungsmittelpunkt ist – Prinzip der Abschnittsbesteuerung (Urteil vom 23.05.2006, VI R 21/03)

Ob und in welchem Umfang die Aufwendungen für das Herrichten eines häuslichen Arbeitszimmers für eine nachfolgende berufliche Tätigkeit als Werbungskosten abziehbar sind, bestimmt sich nach den zu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit. Nicht entscheidend ist, ob die beabsichtigte berufliche Nutzung im Jahr des Aufwands bereits begonnen hat.

BFH, BB 2006, 1484-1486 (Urteil vom 23.05.2006, VI R 21/03)

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