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BB 2006, 760
BFH 
Gerichte dürfen (ermessensbindende) Verwaltungsvorschriften nicht selbst auslegen, sondern nur prüfen, ob die Auslegung der Behörde möglich ist – Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG bei Land- und Forstwirt (Urteil vom 24.11.2005, V R 37/04)

Hat die Verwaltung in Ausfüllung des ihr zustehenden Ermessensspielraums Richtlinien erlassen, so haben die Gerichte grundsätzlich nur zu prüfen, ob sich die Behörden an die Richtlinien gehalten haben und ob die Richtlinien selbst einer sachgerechten Ermessensausübung entsprechen.

BFH, BB 2006, 760-762 (Urteil vom 24.11.2005, V R 37/04)

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