Gerichte dürfen (ermessensbindende) Verwaltungsvorschriften nicht selbst auslegen, sondern nur prüfen, ob die Auslegung der Behörde möglich ist – Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG bei Land- und Forstwirt (Urteil vom 24.11.2005, V R 37/04)
           
          BFH, BB 2006, 760-762 (Urteil vom 24.11.2005, V R 37/04)
        
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