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BB 2006, 2312
LAG Köln 
Frachtführer als arbeitnehmerähnliche Person (Urteil vom 29.05.2006, 14 (5) Sa 1343/05)

Ein Frachtführer, der mit eigenem Fahrzeug ständig für einen Auftraggeber Aufträge durchführt, ist kein Arbeitnehmer, wenn ihm vertraglich das Recht eingeräumt ist, die Fahrten durch Dritte durchführen zu lassen und Transportaufträge von Dritten anzunehmen.

LAG Köln, BB 2006, 2312 (Urteil vom 29.05.2006, 14 (5) Sa 1343/05)

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