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BB 2006, 1523
BGH 
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis der Leistungsklage des Neumassegläubigers bei nicht gesicherter Begleichung der vorrangigen Verfahrenskosten (Urteil vom 13.04.2006, IX ZR 22/05)

Für die Abgrenzung von Altmasseverbindlichkeiten zu Neumasseverbindlichkeiten im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO ist ausschließlich der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Masseverbindlichkeit begründet worden ist; auf den Entstehungsgrund der Forderung kommt es nicht an.

BGH, BB 2006, 1523-1527 (Urteil vom 13.04.2006, IX ZR 22/05)

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