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BB 2006, 818
BFH 
Fehlender Nachprüfungsvorbehalt als offenbare Unrichtigkeit – Verwertungsverbot bei unwirksamer Prüfungsanordnung (Urteil vom 22.02.2006, I R 125/04)

Die Verwertung von Prüfungsfeststellungen, die ohne wirksame Prüfungsanordnung getroffen worden sind, ist nicht generell unzulässig. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Feststellungen im Rahmen eines erstmaligen Steuerbescheids oder einer Änderung gemäß § 164 Abs. 2 AO 1977 verwertet werden (Anschluss an BFH-Rechtsprechung).

BFH, BB 2006, 818 (Urteil vom 22.02.2006, I R 125/04)

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