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BB 2009, 1
 
EuSCVO seit 1.1.2009 in Kraft

Seit dem 1.1.2009 ist die Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (EuSCVO) einschließlich des ihrer Einpassung in das deutsche Recht dienenden “Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung” geltendes Recht. Formulare für dieses Verfahren sind über den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen abrufbar.

BB 2009, 1

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