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BB 2019, 2305
 
EuGH: Recht auf Vergessen – Google muss nicht weltweit löschen

Der EuGH hat mit Urteil vom 24.9.2019 – C-507/17 – entschieden, dass nach derzeitigem Stand ein Suchmaschinenbetreiber, der einem Auslistungsantrag der betroffenen Person – gegebenenfalls auf Anordnung einer Aufsichts- oder Justizbehörde eines Mitgliedstaats – stattgibt, nicht aus dem Unionsrecht verpflichtet ist, eine solche Auslistung in allen Versionen seiner Suchmaschine vorzunehmen.

BB 2019, 2305

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