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BB 2008, 899
Roesner 
Entbehrliche Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen (Urteil vom 06.09.2007, 2 AZR 324/06)

Die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist nicht nach § 90 Abs. 2 a SGB IX entbehrlich, wenn im Zeitpunkt der Kündigung eine – nicht rechtkräftige und später aufgehobene – Entscheidung des Versorgungsamtes vorliegt, mit der ein unter 50 GdB liegender Grad der Behinderung festgestellt wird.

Roesner, BB 2008, 899-900 (Urteil vom 06.09.2007, 2 AZR 324/06)

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