Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen durch Erzielung negativer Einkünfte voraus (Urteil vom 06.02.2014, IV R 59/10)
BFH, BB 2014, 1312-1317 (Urteil vom 06.02.2014, IV R 59/10)
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