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BB 2009, 1588
Bauer 
Doppelt hält nicht besser

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 20.5.2008 entschieden, dass vom Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag in Form von allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegebene doppelte Schriftformklauseln unwirksam sind (BAG, 20.5.2008 – 9 AZR 382/07, BB 2008, 2242 m. Komm. Ulrici). Dieses Ergebnis ist an sich nicht überraschend, da auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs doppelte Schriftformklauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen in ständiger Rechtsprechung für unwirksam hält (zuletzt BGH, …

Bauer, BB 2009, 1588-1591

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