Die Konzernklausel nach § 6a GrEStG ist mangels Selektivität nicht als staatliche Beihilfe i. S. d. Art. 107 Abs. 1 AEUV einzustufen (Urteil vom 19.12.2018, C-374/17)
EuGH, BB 2019, 354-360 (Urteil vom 19.12.2018, C-374/17)
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