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BM - Berater-Magazin
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BB 2007, 521
BGH 
Die Übertragung auf den Einzelrichter ist generell unanfechtbar (Urteil vom 12.12.2006, VI ZR 4/06)

Die Revision kann grundsätzlich nicht auf eine erfolgte Übertragung auf den Einzelrichter gestützt werden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt bei verfassungskonformer Auslegung von § 526 Abs. 3 ZPO nur unter den engen Voraussetzungen der Willkür in Betracht.

BGH, BB 2007, 521-522 (Urteil vom 12.12.2006, VI ZR 4/06)

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