Dem Darlehensschuldner obliegt die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs (Sonstiges vom 17.01.2007, VIII ZR 135/04)
BGH, BB 2007, 736-738 (Sonstiges vom 17.01.2007, VIII ZR 135/04)
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