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BB 2006, 301
BFH 
Bindung des Betriebsstätten-FA an Anrufungsauskunft – keine Nacherhebung der Lohnsteuer durch Wohnsitz-FA, auch nicht bei Zustimmung des Arbeitgebers zur Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (Urteil vom 16.11.2005, VI R 23/02)

Hat der Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft eingeholt und ist er danach verfahren, ist das Betriebsstätten-FA im Lohnsteuer-Abzugsverfahren daran gebunden. Eine Nacherhebung der Lohnsteuer ist auch dann nicht zulässig, wenn der Arbeitgeber nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung einer Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zugestimmt hat.

BFH, BB 2006, 301-303 (Urteil vom 16.11.2005, VI R 23/02)

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