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BB 2013, 2323
BGH 
Berücksichtigung des Erfüllungseinwands im Verfahren der Zwangsvollstreckung aus vollstreckbarem Schiedsspruch (Beschluss vom 06.06.2013, I ZB 56/12)

Der Erfüllungseinwand des Schuldners ist grundsätzlich auch im Verfahren der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO zur Durchsetzung eines für vollstreckbar erklärten Schiedsspruchs zu berücksichtigen.

BGH, BB 2013, 2323 (Beschluss vom 06.06.2013, I ZB 56/12)

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