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BB 2007, 314
BFH 
Benennung eines Anzeigeerstatters – Steuergeheimnis – Zuständigkeit des BFH zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Verweigerung von Akteneinsicht (Beschluss vom 07.12.2006, V B 163/05)

Seit dem 1. 4. 2005 ist ausschließlich der BFH für eine gerichtliche Entscheidung darüber zuständig, ob die Weigerung des FA, einem Beteiligten Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren zu gewähren, rechtmäßig ist.

BFH, BB 2007, 314 (Beschluss vom 07.12.2006, V B 163/05)

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