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BB 2013, 2902
 
BMF: Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten ab Kalenderjahr 2014

Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2014 sind – teilweise – durch die 6. SvEVÄndV vom 21.10.2013 (BGBl. I, 3871) festgesetzt worden. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten ab Kalenderjahr 2014

BB 2013, 2902

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