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BB 2008, 1181
 
BGH: Zur Vertretung des Aufsichtsrats einer Genossenschaft durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

Der BGH hat mit Urteil vom 17.3.2008 – II ZR 239/06 – entschieden, dass der Aufsichtsratsvorsitzende den Aufsichtsrat einer Genossenschaft in der Willensbildung zum Abschluss oder zur Änderung des Dienstvertrags mit dem Vorstand nicht vertreten kann. Im Anschluss an das Urteil vom 3.7.2000 – II ZR 282/98, BB 2000, 1751, hat der II. Senat ferner geurteilt, dass die Vereinbarung einer Abfindungszahlung in einem Dienstvertrag mit dem Vorstand für den Fall der außerordentlichen Kündigung durch die Genossenschaft unwirksam ist, …

BB 2008, 1181

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