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BB 2012, 2957
 
BGH: Wirksamkeit der Abtretung künftiger Gehaltsansprüche vor Insolvenzeröffnung

Der BGH hat mit Urteil vom 20.9.2012 – IX ZR 208/11 – entschieden: Die Abtretung künftiger Gehaltsansprüche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des Monats der Verfahrenseröffnung auch insoweit wirksam, als die Ansprüche auf einem Dienstverhältnis beruhen, das erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingegangen worden ist.

BB 2012, 2957

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