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BB 2008, 1461
 
BGH: Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis

Mit Beschluss vom 3.6.2008 – XI ZR 239/07 – hat der BGH entschieden, dass die bloße Ablösung eines Darlehens grundsätzlich kein kausales Anerkenntnis der Darlehensschuld durch den Darlehensnehmer darstellt.

BB 2008, 1461

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