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BB 2008, 1797
 
BGH: Übereignung einer Sachgesamtheit durch Besitzkonstitut

Mit Urteil vom 17.7.2008 – IX ZR 96/06 – hat der BGH entschieden: Bei der Übereignung einer Sachgesamtheit durch Besitzkonstitut ist die Bezugnahme auf ein Inventarverzeichnis zur Konkretisierung der betroffenen Gegenstände grundsätzlich ausreichend. Das Inventarverzeichnis braucht mit der sonstigen Vertragsurkunde nicht körperlich verbunden zu werden; es genügt, wenn die Parteien darauf Bezug nehmen. …

BB 2008, 1797

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