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BB 2016, 1621
 
BFH: Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalters

Bestellt das Insolvenzgericht einen sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter, ist der Steuerbetrag für die steuerpflichtigen Leistungen, die der Unternehmer bis zur Verwalterbestellung erbracht hat, nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG wegen Uneinbringlichkeit zu berichtigen (erste Berichtigung).

BB 2016, 1621

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